Häufig gestellte Fragen / Gage

 

Was kostet ein Auftritt?

 

Meine Gage richtet sich immer danach, um welche Art des Auftrittes es sich handelt. Bitte nutzen Sie deshalb das Kontaktformular und ich stelle Ihnen ein auf Ihre Veranstaltung zugeschnittenes Angebot zusammen. 

Singen und Musik machen sind keine günstigen Hobbies. Kabel, Mikrofone usw. müssen immer wieder ausgetauscht bzw. erneuert werden. Außerdem kostet Gesangsunterricht eine Menge Geld. Ich versuche mit meinen Auftritten dieses Kosten zu decken. Mir geht es primär nicht um den Verdienst. Ich denke, so komme ich bei meiner Gage auf ein gutes Mittelmaß, mit dem beide Seiten zufrieden sind.

Eine Pauschale kann ich nie angeben, da jeder Auftritt individuell ist. Brauche ich zum Beispiel meine gesamte Gesangsanlage oder nur meine Gitarre? Ist der Auftritt fast vor meiner Haustür oder muss ich noch 50 km fahren? Singe ich nur ein einziges Lied oder sind es zehn und mehr? Das alles sind Faktoren, die schlussendlich den Preis bestimmen. 
Zögern Sie nicht und fragen sie ganz einfach und unverbindlich über das Kontaktformular nach.

 

 

Welche Leistungen beinhaltet ein Auftritt?


Ein Auftritt besteht niemals nur aus dem Auftritt selbst. Da steckt viel mehr dahinter:

  • Ständiger Kontakt mit Ihnen (auf Wunsch per Mail, Telefon oder Whatsapp), um auf all Ihre Wünsche eingehen zu können.
  • Üben und Einstudieren Ihrer Wunschlieder.*
  • Kauf der Noten / Akkorde / des Halbplaybacks für Ihre Wunschlieder.*
  • Aufnahme diverser Lieder in meinem kleinen Home-Studio. Diese Aufnahmen stelle ich Ihnen gerne als Hörprobe zur Verfügung.
  • Bereitstellung, Auf- sowie Abbau meines Equipments.
  • Eine Stunde vor Beginn Ihrer Feier / Ihres Events bin ich da, um aufzubauen, einen Soundcheck zu machen und mich einzusingen, um Ihnen eine möglichst perfekte Klangqualität bieten zu können (auf Wunsch komme ich auch gerne zu einer Generalprobe).
  • An und Abfahrt (bis 20 km von meinem Wohnort entfernt fallen keine Fahrtkosten an).

* Sie können sich gerne Lieder wünschen, die nicht in meinem Repertoire enthalten sind. Sofern ich ein Halbplayback oder Gitarrenakkorde finde und das Lied stimmlich zu mir passt, werde ich Ihre Wünsche gerne umsetzen. Hierfür verlange ich keinen Aufpreis.

 

 

Wie genau läuft ein Auftritt ab?

 

Bei kirchlichen Hochzeiten, Taufen, Beerdigungen:

Ich bin eine Stunde früher vor Ort, baue mein Equipment auf und singe mich ein. Außerdem teste ich die Akustik der Kirche, um die perfekte Einstellung des Mischpultes sowie die passende Lautstärke zu finden. Bei Feierlichkeiten in kleineren Kapellen oder auf Wunsch singe ich gegebenenfalls ohne Equipment. In großen Kirchen kann ich dies allerdings nicht empfehlen, da dann besonders feine Töne verschluckt werden bzw. nicht zu hören sind. Mein Equipment ist mit einer aktiven Box und einem Sennheiser e835 Mikrofon perfekt an die Bedingungen einer Kirche angepasst.

Ich komme eine ganze Stunde früher, da meistens ca. eine viertel Stunde vor der Feierlichkeit schon die ersten Gäste in die Kirche kommen, die den Gesang natürlich vorher nicht schon hören sollen. Nach einem (für Sie hoffentlich unvergesslichen) Auftritt baue ich meine Sachen wieder ab (der Abbau geht meist sehr schnell). 
Besonders auf Hochzeiten gehe ich danach gerne noch einmal persönlich zum Brautpaar um zu gratulieren. Ebenso drücke ich auf Trauerfeiern gerne persönlich mein Beileid aus. Falls Sie dies nicht möchten, sagen Sie mir bitte Bescheid.

 

Bei standesamtlichen Trauungen

Ich werde so früh wie möglich vor Ort sein. Oft sind zwischen zwei Hochzeiten im Standesamt nur 10 - 15 Minuten Zeit. Da wird es sehr schwierig mein Equipment aufzubauen und zusätzlich einen Soundcheck zu machen. Oft trete ich deshalb am Standesamt ohne Equipment, nur mit meiner Gitarre auf. Falls Sie jedoch einen Auftritt mit Equipment wünschen, wäre es gut, dies vorher mit dem Standesamt abzusprechen. Ansonsten läuft alles so ab, wie bei der kirchlichen Trauung.

 

Bei Geburtstagen / Events

Bitte schreiben Sie mir direkt über das Kontaktformular, um den Ablauf individuell zu besprechen.

 

 

Wie, wo und wann können wir bezahlen?

 

Es ist Gang und Gäbe, dass Sänger besonders auf Feierlichkeiten wie Hochzeiten oder Taufen das Geld nach der Feier bar bekommen. Im gleichen Zug bekommen Sie von mir einen Umschlag mit einer Rechnung/Quittung. Natürlich können Sie mir das Geld auch gerne vorab überweisen. 
Am besten geben Sie das Geld einem Bekannten / Verwandten, der es mir vor oder nach der Feierlichkeit geben kann.

 

 

Worum müssen wir uns noch kümmern?

 

Bei einer kirchlichen oder standesamtlichen Trauung bzw. Taufe, Beerdigung, etc. bitte ich Sie, den Pfarrer / Standesbeamten / Verantwortlichen darüber in Kenntnis zu setzen, dass Sie eine Sängerin gebucht haben. Sprechen Sie dort bitte auch an, welche Lieder Sie sich ausgesucht haben. Weiterhin muss sichergestellt sein, dass die Kirche (bei Hochzeit/Taufe/Beerdigung/etc.) eine Stunde vor Beginn der Feier geöffnet ist. Der Weg zur Empore ist oft verschlossen. Falls Sie einen Auftritt von der Empore wünschen (ich empfehle dies), sollte dieser Weg ebenfalls offen sein. 
Ansonsten benötige ich nur eine Steckdose (bitte sicher stellen, dass der Strom eingeschaltet ist).

Schön ist es außerdem immer, wenn ein Freund / Bekannter / Familienangehöriger ebenfalls eine Stunde vor der Feier vor Ort ist, um mögliche Rückfragen zu klären. Dies ist aber nicht zwingend notwendig.

 

 

Müssen wir eine Anzahlung leisten? Können wir einen Termin reservieren?


Ich nehme generell keine Anzahlungen. Leider habe ich dadurch auch schon schlechte Erfahrungen machen müssen, als ein Auftritt drei Tage vor der Hochzeit abgesagt wurde, da man plötzlich doch keine Sängerin mehr wollte. Ich hatte natürlich schon alles vorbereitet und die Playbacks für die gewünschten Lieder gekauft. 

Da ich meinen Bemühungen gerne treu bleiben möchte und auch weiterhin für die Auftritte keine Anzahlungen verlangen möchte, bitte ich Sie darum, eine Buchung nur dann abzuschließen, wenn Sie sich sicher sind, dass ich als Sängerin Ihre Feierlichkeit musikalisch gestalten soll. Gerne reserviere ich Ihnen auch für den Zeitraum von einer Woche (7 Tagen) Ihren Wunschtermin.

 

Können wir einen Auftritt stornieren?

 

Sie bekommen bei einer Buchung per Mail eine verbindliche Buchungsbestätigung von mir. Sie haben ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen. Danach muss ich Ihnen bei einer Stornierung 50% der Gage in Rechnung stellen. Hinzu können die Kosten für Noten/Playbacks, die ich evtl. für Ihre Wunschlieder bereits erworben habe, kommen. 
Falls bei Ihnen eine Feierlichkeit krankheitsbedingt ausfällt, ist es meist kein Problem. Ich kann dann (sofern ich für diesen Termin noch nicht gebucht bin) einfach auf Ihren neuen Termin umsteigen. 

 

Was ist, wenn die Sängerin ausfällt?

 

Die Stimme ist die Lebensversicherung einer jeden Sängerin. Natürlich kann es passieren, dass ich einmal krankheitsbedingt nicht zu Ihrer Feierlichkeit erscheinen kann (ist bis jetzt noch nie vorgekommen!). Aufgrund einer kleinen Erkältung ist dies aber nicht der Fall. Meine Stimme ist soweit geübt, dass ich durch gezieltes Einsingen auch trotz einer Erkältung einen soliden Stimmklang erzielen kann. Die Ausnahme hierfür wäre natürlich, wenn ich total heiser sein sollte bzw. aus einem anderen persönlichen oder gesundheitlichen Grund nicht in der Lage bin, den Auftritt zu bestreiten. Sollte dies der Fall sein, werde ich Sie gerne unterstützen einen angemessenen Ersatz auch kurzfristig zu finden. Ich habe durch mehrere Auftritte mit diversen Bands und meinen Gesangsunterricht einige qualifizierte Sängerinnen kennengelernt, die ich persönlich darum bitten würde, für mich einzuspringen. Ich lasse Sie in einer solchen Situation nicht im Regen stehen!

 

 

Von wo aus singt die Sängerin? (Betrifft nur Auftritte in der Kirche)

 

Falls eine Empore vorhanden ist, singe ich am liebsten von der Empore herunter. So erfüllt der Klang die ganze Kirche und die Akustik kann perfekt wirken. Außerdem wird damit das bestmögliche Klang garantiert. Wenn Sie mich gerne sehen möchten, ich also lieber von vorne singen soll, ist das auch kein Problem. Ich gehe da auf Ihre Wünsche ein.

 

 

Bekommen wir eine Quittung / Rechnung?

 

Die Quittung / Rechnung bekommen Sie von mir persönlich oder per Post. Da ich meine Tätigkeit als Sängerin als freiberufliche Tätigkeit angemeldet habe und wie jeder andere auch meine Steuern zahle, bin ich verpflichtet Rechnungen zu schreiben und diese dem Finanzamt vorzulegen. 
In meiner Branche ist es leider üblich, dass die meisten ohne Anmeldung arbeiten. Sie können sich durch die Rechnung aber vollkommen sicher sein, dass meine Buchung auf legalem Weg erfolgt ist. 
Für Firmen gibt es bei Auftritten auf Events die Möglichkeit, die Rechnung evtl. steuerlich abzusetzen.