Allgemeine Geschäftsbedingungen für Sängerin Anna-Lena

 

 

§1 Allgemeines

 

  1. Die folgenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrags, der zwischen dem Auftraggeber und Sängerin Anna-Lena abgeschlossen wird. Höhere Gewalt, Gewerbeeinstellung, Maßnahmen von Behörden oder ähnliche unvorhergesehene Ereignisse entbinden Sängerin Anna-Lena von der Erfüllung abgeschlossener Verträge
  2. Bei öffentlichen Veranstaltungen verpflichtet sich der Veranstalter, die notwendigen GEMA Gebühren abzuführen.

 

§2 Angebot und Vertragsabschluss

 

  1. Alle von Sängerin Anna-Lena erstellten Angebote sind, sofern schriftlich nicht anders vereinbart stets freibleibend und unverbindlich. 
  2. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, einen Termin (Datum und Uhrzeitangabe) unverbindlich für sieben Tage zu reservieren. Erfolgt in dieser Zeit keine feste Buchung, so verfällt die Reservierung.
  3. Eine Buchung erfolgt über eine schriftliche Zusage des Auftraggebers und die damit verbundene Bestätigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Sängerin Anna-Lena. 
  4. Eine Buchung ist ohne Unterschrift des Auftraggebers und ausschließlich durch die schriftliche Zusage sowie die schriftliche Akzeptanz der allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtskräftig.
  5. Die in diesem Vertrag getroffenen Vereinbarungen unterliegen dem Stillschweigen beider Vertragspartner. 

 

§3 Widerruf und Rücktritt vom Vertrag

 

  1. Der Auftraggeber kann die Buchung innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung schriftlich widerrufen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs (Email Zeitstempel). Wird der Vertrag erst innerhalb dieser 14 Tage vor der Veranstaltung geschlossen, verfällt diese Frist.
  2. Wird die Veranstaltung nachträglich durch den Auftraggeber abgesagt oder die Buchung von Sängerin Anna-Lena nach Ablauf der 14 Tage vom Auftraggeber widerrufen, so verpflichtet sich der Auftraggeber, Storno-Gebühren zu entrichten.
    Die Höhe der Stornierungsgebühren beträgt:
    1. Bei Absage des Auftraggebers bis einen Monat vor der gebuchten Veranstaltung: 50% der
        Gesamtgage zuzüglich aller Ausgaben, die Sängerin Anna-Lena für die Veranstaltung
        bereits entrichten musste.
    2. Bei Absage des Auftraggebers bis eine Woche vor der gebuchten Veranstaltung: 75% der 
        Gesamtgage zuzüglich aller Ausgaben, die Sängerin Anna-Lena für die Veranstaltung
        bereits entrichten musste.
    3. Bei Absage bis zum Tag der Veranstaltung: 100% der Gesamtgage zuzüglich aller
        Ausgaben, die Sängerin Anna-Lena für die Veranstaltung bereits entrichten musste. 
  3. Muss eine Veranstaltung durch den Auftraggeber nachträglich terminlich verschoben werden, so ist zu prüfen, ob Sängerin Anna-Lena diesen Termin wahrnehmen kann. Ist dies der Fall, entfallen die Stornierungsgebühren.
  4. Bei einer Absage der geplanten Veranstaltung durch den Auftraggeber aus schwerwiegenden, privaten Gründen (Todesfall, Unfall, bescheinigte Krankheit) entfallen die Stornierungsgebühren.
  5. Im Falle unvorhersehbarer Krankheit von Sängerin Anna-Lena hat der Auftraggeber keinen Ersatzanspruch oder Schadensersatzansprüche gegenüber Sängerin Anna-Lena. Sängerin Anna-Lena würde sich um einen Ersatz bemühen, kann diesen jedoch nicht garantieren.

 

 

§4 Gage, Fahrtkosten und Anfahrt

 

  1. Die Zahlung der Gage erfolgt bar vor oder im unmittelbaren Anschluss an die Veranstaltung durch den Auftraggeber oder dessen Vertrauensperson in einem Umschlag.
  2. Möchte der Kunde die Gage vor der Trauung überweisen, so ist dies bereits bei Erhalt der Buchungsbestätigung an Sängerin Anna-Lena zu melden. Die Überweisung muss sieben Tage vor der Trauung auf dem Konto von Sängerin Anna-Lena eingegangen sein.
  3. Die Anfahrtskosten sind vom Kunden zu bezahlen. Die Kosten pro gefahrenem Kilometer (Hin- und Rückfahrt) betragen 0,30€. Sie beinhalten die Wegzeitkosten und Kraftfahrzeugkosten. Beträgt der Weg von 36088 Hünfeld-Dammersbach zum Veranstaltungsort weniger als 15 km, so entfallen die Fahrtkosten.
  4. Eine Rechnung über alle anfallenden Kosten wird dem Auftraggeber spätestens eine Woche vor der Veranstaltung zugestellt
  5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Sängerin Anna-Lena eine genaue Adresse des Veranstaltungsortes mitzuteilen und gegebenenfalls auf Parkmöglichkeiten hinzuweisen.
  6. Sind dem Auftraggeber Straßensperrungen, Verkehrsbehinderungen oder ähnliches bekannt, sollen diese Informationen an Sängerin Anna-Lena weitergegeben werden.
  7. Sofern keine Parkmöglichkeiten in der unmittelbaren Umgebung des Veranstaltungsortes vorhanden sind, ist Sängerin Anna-Lena rechtzeitig darüber zu informieren.

 

§5 Liederauswahl

 

  1. Gewählt werden kann jeder Song, von dem durch Sängerin Anna-Lena Gitarrenakkorde oder ein Instrumental-Playback legal beschafft werden können und dessen Anschaffungskosten pro Lied unter 5€ liegen. Bei höheren Anschaffungskosten werden diese gesondert an den Auftraggeber weiterberechnet.
  2. Sängerin Anna-Lena behält sich vor, gewählte Songs in der für Sie passenden Tonart darzubieten. Eine Pflicht hinsichtlich Originaltonhöhe von Seiten des Auftraggebers ist nicht gewährleistet
  3. Pro Buchung kann der Auftraggeber bis zu zwei Songs auswählen, die sich nicht im Repertoire von Sängerin Anna-Lena befinden und von ihr für die Veranstaltung einstudiert werden müssen. Pro weiterem gewünschten Song, der sich nicht im Repertoire von Sängerin Anna-Lena befindet, wird eine Pauschale von 30,00€ berechnet, welche vom Auftraggeber zu zahlen ist.
  4. Die Liederauswahl ist grundlegend bedingt frei wählbar und muss im Einzelfall geprüft werden. Sängerin Anna-Lena darf jederzeit einen gewünschten Song ablehnen.
  5. Die endgültige Liederauswahl und Liedreihenfolge muss sechs Wochen vor der Veranstaltung an Sängerin Anna-Lena übermittelt werden. Erfolgt die Auswahl später, so kann nur noch auf das bereits vorhandene Repertoire zugegriffen werden. Änderungen sind dann nur nach Rücksprache und ausdrücklicher Genehmigung von Sängerin Anna-Lena umsetzbar.

 

§6 Spielzeit und Anwesenheitszeit

 

  1. Für den Veranstaltungstag wird ein Startzeitpunkt festgelegt. Eine Änderung des Startzeitpunktes hat zur Folge, dass der bestehende Vertrag mit Sängerin Anna-Lena nicht eingehalten werden kann, sofern Anna-Lena nachfolgende Termine hat. Stornierungsgebühren gemäß §3 werden fällig.
  2. Sängerin Anna-Lena sorgt selbst für den Auf- und Abbau des notwendigen Equipments und für einen Soundcheck. Deshalb ist Sängerin Anna-Lena bereits 1,5 Stunden vor dem übermittelten Startzeitpunkt am Veranstaltungsort. Ausgenommen sind standesamtliche Trauungen, bei denen Sängerin Anna-Lena ohne Equipment und ausschließlich mit Gitarrenbegleitung auftritt.
  3. Für jegliche Art von Trauungen, Taufen und Beerdigungen beträgt die maximale Dauer, in der Sängerin Anna-Lena zur Verfügung steht, sofern nicht anders festgelegt, 1,5 Stunden. Sollte es durch Verspätungen oder Aktionen im Ablauf zu einer Überschreitung dieser 1,5 Stunden kommen und Sängerin Anna-Lena einen Anschlusstermin haben, ist Sängerin Anna-Lena von jeglicher Pflicht befreit. Der Abbau des Equipments kann noch während der Veranstaltung erfolgen, ausstehende Lieder können dann nicht mehr gespielt werden.
  4. Bei längeren Veranstaltungen, die mit einer Stundenpauschale berechnet werden, beinhaltet die Stundenberechnung Erholungspausen für Sängerin Anna-Lena von maximal 15 Minuten.

 

§7 Technik

 

  1. In kleinen Kirchen oder am Standesamt kann ein Auftritt ohne Technik erfolgen. Dies ist mit Sängerin Anna-Lena frühzeitig abzusprechen.
  2. Die Technik für Kirchen, kleine Säle (bis 100 Personen) und Außenveranstaltungen (bis 100 Personen) wird von Sängerin Anna-Lena gestellt. 
  3. Ist ein Auftritt von Sängerin Anna-Lena auf größeren Veranstaltungen gewünscht, so bedarf die Beschaffung von geeignetem Equipment gesonderter Absprache. Das notwendige Equipment muss ggf. vom Auftraggeber gestellt  oder von Sängerin Anna-Lena auf Kosten des Auftraggebers geliehen werden.
  4. Sollten Sonderkosten für Technik anfallen, so wird der Auftraggeber rechtzeitig informiert.
  5. Sängerin Anna-Lena kann ausschließlich die notwendige Technik für ihren eigenen Auftritt stellen. Sollte eine externe Person (zum Beispiel Redner) ein Mikrofon benötigen, so ist dies frühzeitig bei Sängerin Anna-Lena anzumelden. Es können hierfür zusätzliche Kosten entstehen.
  6. Eine Stromversorgung, die nicht weiter als 15 Meter von dem Ort, an dem sich Sängerin Anna-Lena platzieren soll, entfernt liegt, muss vorhanden sein bzw. ist vom Auftraggeber zu stellen.
  7. Es ist zwingend notwendig, dass sich der Auftraggeber bei Auftritten in der Kirche darüber informiert, ob an der Stelle, an der sich Sängerin Anna-Lena positionieren soll, eine Steckdose vorhanden ist. Es muss außerdem sichergestellt werden, dass der Strom 1,5 Stunden vor der Trauung eingeschaltet ist.
  8. Für die ggf. entstehenden Stromkosten muss der Auftraggeber aufkommen.
  9. Bei Außenveranstaltungen muss der Auftraggeber dafür sorgen, dass ein geeigneter Unterstand (z.B. Pavillon) für Sängerin Anna-Lena zur Verfügung steht, der sowohl vor Regen schützt als auch Schatten spendet.

 

§8 Gesonderte und Geänderte Vertragsinhalte

 

 

  1. Sondervereinbarungen können sowohl mündlich als auch schriftlich (per E-Mail, Whatsapp etc.) festgelegt werden.
  2. Kurzfristige Änderungen (z.B. Liederwechsel) sind jederzeit machbar, bedürfen jedoch der Zustimmung von Sängerin Anna-Lena.