Allgemeine Geschäftsbedingungen für Sängerin Anna-Lena
§1 Allgemeines
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Die folgenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrags, der zwischen dem Auftraggeber und Sängerin Anna-Lena abgeschlossen wird. Höhere
Gewalt, Gewerbeeinstellung, Maßnahmen von Behörden oder ähnliche unvorhergesehene Ereignisse entbinden Sängerin Anna-Lena von der Erfüllung abgeschlossener Verträge
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Bei öffentlichen Veranstaltungen verpflichtet sich der Veranstalter, die notwendigen GEMA Gebühren abzuführen.
§2 Angebot und Vertragsabschluss
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Alle von Sängerin Anna-Lena erstellten Angebote sind, sofern schriftlich nicht anders vereinbart stets freibleibend und unverbindlich.
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Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, einen Termin (Datum und Uhrzeitangabe) unverbindlich für sieben Tage zu reservieren. Erfolgt in dieser Zeit keine feste
Buchung, so verfällt die Reservierung.
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Eine Buchung erfolgt über eine schriftliche Zusage des Auftraggebers und die damit verbundene Bestätigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Sängerin
Anna-Lena.
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Eine Buchung ist ohne Unterschrift des Auftraggebers und ausschließlich durch die schriftliche Zusage sowie die schriftliche Akzeptanz der allgemeinen
Geschäftsbedingungen rechtskräftig.
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Die in diesem Vertrag getroffenen Vereinbarungen unterliegen dem Stillschweigen beider Vertragspartner.
§3 Widerruf und Rücktritt vom Vertrag
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Der Auftraggeber kann die Buchung innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung schriftlich widerrufen. Zur Wahrung der Frist genügt die
rechtzeitige Absendung des Widerrufs (Email Zeitstempel). Wird der Vertrag erst innerhalb dieser 14 Tage vor der Veranstaltung geschlossen, verfällt diese Frist.
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Wird die Veranstaltung nachträglich durch den Auftraggeber abgesagt oder die Buchung von Sängerin Anna-Lena nach Ablauf der 14 Tage vom Auftraggeber
widerrufen, so verpflichtet sich der Auftraggeber, Storno-Gebühren zu entrichten.
Die Höhe der Stornierungsgebühren beträgt:
1. Bei Absage des Auftraggebers bis einen Monat vor der gebuchten Veranstaltung: 50% der
Gesamtgage zuzüglich aller Ausgaben, die Sängerin Anna-Lena für die Veranstaltung
bereits entrichten musste.
2. Bei Absage des Auftraggebers bis eine Woche vor der gebuchten Veranstaltung: 75% der
Gesamtgage zuzüglich aller Ausgaben, die Sängerin Anna-Lena für die Veranstaltung
bereits entrichten musste.
3. Bei Absage bis zum Tag der Veranstaltung: 100% der Gesamtgage zuzüglich aller
Ausgaben, die Sängerin Anna-Lena für die Veranstaltung bereits entrichten musste.
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Muss eine Veranstaltung durch den Auftraggeber nachträglich terminlich verschoben werden, so ist zu prüfen, ob Sängerin Anna-Lena diesen Termin wahrnehmen
kann. Ist dies der Fall, entfallen die Stornierungsgebühren.
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Bei einer Absage der geplanten Veranstaltung durch den Auftraggeber aus schwerwiegenden, privaten Gründen (Todesfall, Unfall, bescheinigte Krankheit)
entfallen die Stornierungsgebühren.
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Im Falle unvorhersehbarer Krankheit von Sängerin Anna-Lena hat der Auftraggeber keinen Ersatzanspruch oder Schadensersatzansprüche gegenüber Sängerin
Anna-Lena. Sängerin Anna-Lena würde sich um einen Ersatz bemühen, kann diesen jedoch nicht garantieren.
§4 Gage, Fahrtkosten und Anfahrt
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Die Zahlung der Gage erfolgt bar vor oder im unmittelbaren Anschluss an die Veranstaltung durch den Auftraggeber oder dessen Vertrauensperson in einem
Umschlag.
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Möchte der Kunde die Gage vor der Trauung überweisen, so ist dies bereits bei Erhalt der Buchungsbestätigung an Sängerin Anna-Lena zu melden. Die Überweisung
muss sieben Tage vor der Trauung auf dem Konto von Sängerin Anna-Lena eingegangen sein.
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Die Anfahrtskosten sind vom Kunden zu bezahlen. Die Kosten pro gefahrenem Kilometer (Hin- und Rückfahrt) betragen 0,30€. Sie beinhalten die Wegzeitkosten und
Kraftfahrzeugkosten. Beträgt der Weg von 36088 Hünfeld-Dammersbach zum Veranstaltungsort weniger als 15 km, so entfallen die Fahrtkosten.
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Eine Rechnung über alle anfallenden Kosten wird dem Auftraggeber spätestens eine Woche vor der Veranstaltung zugestellt
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Der Auftraggeber ist verpflichtet, Sängerin Anna-Lena eine genaue Adresse des Veranstaltungsortes mitzuteilen und gegebenenfalls auf Parkmöglichkeiten
hinzuweisen.
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Sind dem Auftraggeber Straßensperrungen, Verkehrsbehinderungen oder ähnliches bekannt, sollen diese Informationen an Sängerin Anna-Lena weitergegeben
werden.
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Sofern keine Parkmöglichkeiten in der unmittelbaren Umgebung des Veranstaltungsortes vorhanden sind, ist Sängerin Anna-Lena rechtzeitig darüber zu
informieren.
§5 Liederauswahl
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Gewählt werden kann jeder Song, von dem durch Sängerin Anna-Lena Gitarrenakkorde oder ein Instrumental-Playback legal beschafft werden können und dessen
Anschaffungskosten pro Lied unter 5€ liegen. Bei höheren Anschaffungskosten werden diese gesondert an den Auftraggeber weiterberechnet.
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Sängerin Anna-Lena behält sich vor, gewählte Songs in der für Sie passenden Tonart darzubieten. Eine Pflicht hinsichtlich Originaltonhöhe von Seiten des
Auftraggebers ist nicht gewährleistet
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Pro Buchung kann der Auftraggeber bis zu zwei Songs auswählen, die sich nicht im Repertoire von Sängerin Anna-Lena befinden und von ihr für die Veranstaltung
einstudiert werden müssen. Pro weiterem gewünschten Song, der sich nicht im Repertoire von Sängerin Anna-Lena befindet, wird eine Pauschale von 30,00€ berechnet, welche vom Auftraggeber zu
zahlen ist.
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Die Liederauswahl ist grundlegend bedingt frei wählbar und muss im Einzelfall geprüft werden. Sängerin Anna-Lena darf jederzeit einen gewünschten Song
ablehnen.
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Die endgültige Liederauswahl und Liedreihenfolge muss sechs Wochen vor der Veranstaltung an Sängerin Anna-Lena übermittelt werden. Erfolgt die Auswahl
später, so kann nur noch auf das bereits vorhandene Repertoire zugegriffen werden. Änderungen sind dann nur nach Rücksprache und ausdrücklicher Genehmigung von Sängerin Anna-Lena
umsetzbar.
§6 Spielzeit und Anwesenheitszeit
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Für den Veranstaltungstag wird ein Startzeitpunkt festgelegt. Eine Änderung des Startzeitpunktes hat zur Folge, dass der bestehende Vertrag mit Sängerin
Anna-Lena nicht eingehalten werden kann, sofern Anna-Lena nachfolgende Termine hat. Stornierungsgebühren gemäß §3 werden fällig.
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Sängerin Anna-Lena sorgt selbst für den Auf- und Abbau des notwendigen Equipments und für einen Soundcheck. Deshalb ist Sängerin Anna-Lena bereits 1,5
Stunden vor dem übermittelten Startzeitpunkt am Veranstaltungsort. Ausgenommen sind standesamtliche Trauungen, bei denen Sängerin Anna-Lena ohne Equipment und ausschließlich mit
Gitarrenbegleitung auftritt.
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Für jegliche Art von Trauungen, Taufen und Beerdigungen beträgt die maximale Dauer, in der Sängerin Anna-Lena zur Verfügung steht, sofern nicht anders
festgelegt, 1,5 Stunden. Sollte es durch Verspätungen oder Aktionen im Ablauf zu einer Überschreitung dieser 1,5 Stunden kommen und Sängerin Anna-Lena einen Anschlusstermin haben, ist
Sängerin Anna-Lena von jeglicher Pflicht befreit. Der Abbau des Equipments kann noch während der Veranstaltung erfolgen, ausstehende Lieder können dann nicht mehr gespielt werden.
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Bei längeren Veranstaltungen, die mit einer Stundenpauschale berechnet werden, beinhaltet die Stundenberechnung Erholungspausen für Sängerin Anna-Lena von
maximal 15 Minuten.
§7 Technik
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In kleinen Kirchen oder am Standesamt kann ein Auftritt ohne Technik erfolgen. Dies ist mit Sängerin Anna-Lena frühzeitig abzusprechen.
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Die Technik für Kirchen, kleine Säle (bis 100 Personen) und Außenveranstaltungen (bis 100 Personen) wird von Sängerin Anna-Lena gestellt.
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Ist ein Auftritt von Sängerin Anna-Lena auf größeren Veranstaltungen gewünscht, so bedarf die Beschaffung von geeignetem Equipment gesonderter Absprache. Das
notwendige Equipment muss ggf. vom Auftraggeber gestellt oder von Sängerin Anna-Lena auf Kosten des Auftraggebers geliehen werden.
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Sollten Sonderkosten für Technik anfallen, so wird der Auftraggeber rechtzeitig informiert.
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Sängerin Anna-Lena kann ausschließlich die notwendige Technik für ihren eigenen Auftritt stellen. Sollte eine externe Person (zum Beispiel Redner) ein
Mikrofon benötigen, so ist dies frühzeitig bei Sängerin Anna-Lena anzumelden. Es können hierfür zusätzliche Kosten entstehen.
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Eine Stromversorgung, die nicht weiter als 15 Meter von dem Ort, an dem sich Sängerin Anna-Lena platzieren soll, entfernt liegt, muss vorhanden sein bzw. ist
vom Auftraggeber zu stellen.
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Es ist zwingend notwendig, dass sich der Auftraggeber bei Auftritten in der Kirche darüber informiert, ob an der Stelle, an der sich Sängerin Anna-Lena
positionieren soll, eine Steckdose vorhanden ist. Es muss außerdem sichergestellt werden, dass der Strom 1,5 Stunden vor der Trauung eingeschaltet ist.
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Für die ggf. entstehenden Stromkosten muss der Auftraggeber aufkommen.
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Bei Außenveranstaltungen muss der Auftraggeber dafür sorgen, dass ein geeigneter Unterstand (z.B. Pavillon) für Sängerin Anna-Lena zur Verfügung steht, der
sowohl vor Regen schützt als auch Schatten spendet.
§8 Gesonderte und Geänderte Vertragsinhalte
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Sondervereinbarungen können sowohl mündlich als auch schriftlich (per E-Mail, Whatsapp etc.) festgelegt werden.
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Kurzfristige Änderungen (z.B. Liederwechsel) sind jederzeit machbar, bedürfen jedoch der Zustimmung von Sängerin Anna-Lena.